ErwGr. 3

DIR_2014_100 · zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr

Das auf der Grundlage der Richtlinie 2002/59/EG eingerichtete System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (SafeSeaNet) ermöglicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union neben der Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs, der Gefahrenabwehr in Häfen und im Seeverkehr, des Umweltschutzes und der Vorsorge gegen Verschmutzungen den Austausch zusätzlicher Informationen zur Erleichterung des effizienten Seeverkehrs.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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