ErwGr. 5

DIR_2014_100 · zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr

Gemäß der Richtlinie 2002/59/EG müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission im Hinblick auf die Entwicklung und Aktualisierung des Systems der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs auf der Grundlage der beim Betrieb des Systems gesammelten Erfahrungen, seines Potenzials und seiner Funktionen zusammenarbeiten, um das System unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den Informations- und Kommunikationstechnologien zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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