ErwGr. 7

DIR_2014_100 · zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr

Von der EMSA verwaltete Systeme und Anwendungen sind gemäß den Zugangsrechten, die im Einklang mit der nach Artikel 22a und Anhang III der Richtlinie erarbeiteten und unterhaltenen Dokumentation zur Schnittstellen- und Funktionenansteuerung (IFCD) zugeteilt werden, in der Lage, Behörden der Mitgliedstaaten und EU-Einrichtungen umfassende Informationen, z. B. über Schiffspositionen, gefährliche Ladungen, Umweltverschmutzung usw. zukommen zu lassen sowie Dienstleistungen in Bereichen wie der Küstenwache, der Bekämpfung der Piraterie und der Statistik zu erbringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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