ErwGr. 5

DIR_2014_104 · über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union

Schadensersatzklagen sind bei Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht nur eines der Elemente eines effektiven Systems der privaten Rechtsdurchsetzung und werden von alternativen Wegen der Abhilfe, wie der einvernehmlichen Streitbeilegung, und Entscheidungen im Rahmen der öffentlichen Rechtsdurchsetzung, durch die für die Parteien ein Anreiz entsteht, Entschädigung zu leisten, ergänzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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