ErwGr. 13

DIR_2014_107 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten die von der OECD ausgearbeiteten Kommentare zum Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden und zum gemeinsamen Meldestandard als Referenz oder zur Auslegung sowie zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten verwenden. Die Maßnahmen der Union in diesem Bereich sollten auch weiterhin insbesondere künftigen Entwicklungen auf OECD-Ebene Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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