ErwGr. 79

DIR_2014_23 · über die Konzessionsvergabe

Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber könnten sich mit Situationen konfrontiert sehen, in denen zusätzliche Bau- oder Dienstleistungen nötig werden. In solchen Fällen sollte eine Änderung der ursprünglichen Konzession ohne neues Konzessionsvergabeverfahren als gerechtfertigt betrachtet werden, solange die in dieser Richtlinie genannten Bedingungen erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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