ErwGr. 72

DIR_2014_25 · über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

Ebenso sollte klargestellt werden, dass zwar auf einer Rahmenvereinbarung beruhende Aufträge vor Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung selbst zu vergeben sind, die Laufzeit der einzelnen auf einer Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge jedoch nicht der Laufzeit jener Rahmenvereinbarung entsprechen muss, sondern gegebenenfalls kürzer oder länger sein kann. Insbesondere sollte es zulässig sein, bei der Festlegung der Länge einzelner auf einer Rahmenvereinbarung beruhender Aufträge Faktoren zu berücksichtigen wie beispielsweise die für ihre Durchführung erforderliche Zeit, eine vorgesehene Wartung von Ausrüstung mit einer erwarteten Nutzungsdauer von mehr als acht Jahren oder eine für die Auftragsausführung erforderliche umfassende Mitarbeiterschulung.
Es sollte ferner klargestellt werden, dass es Fälle geben könnte, in denen auch bei Rahmenvereinbarungen selbst eine Laufzeit von mehr als acht Jahren zulässig sein sollte. Solche Fälle, die — insbesondere mit dem Gegenstand der Rahmenvereinbarung — hinreichend zu begründen sind, können beispielsweise auftreten, wenn Wirtschaftsteilnehmer Ausrüstung benötigen, deren Amortisierungszeitraum mehr als acht Jahre beträgt und die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung jederzeit verfügbar sein muss. Im spezifischen Kontext von Versorgern, die wesentliche Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen, kann es Fälle geben, in denen eine längere Laufzeit sowohl für Rahmenvereinbarungen als auch für einzelne Aufträge erforderlich ist, etwa im Fall von Rahmenvereinbarungen über laufende Wartungsmaßnahmen und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten für Netze, wozu teure Ausrüstung benötigt werden könnte, die von eigens geschulten hochspezialisierten Fachkräften bedient werden müsste, um die Kontinuität der Dienstleistungen und eine Minimierung etwaiger Störungen zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 72 DIR_2014_25 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 72 DIR_2014_25 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.