Anhang IV – EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) (1)

DIR_2014_35 · zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt

1.Produktmodell/Produkt (Produkt-, Chargen- Typen- oder Seriennummer):
2.Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
3.Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
4.Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung enthalten, wenn dies zur Identifikation des elektrischen Betriebsmittels notwendig ist.):
5.Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
6.Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird:
7.Zusatzangaben: Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung): (Name, Funktion) (Unterschrift):
(1)Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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