ErwGr. 15

DIR_2014_35 · zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt

Durch die Rückverfolgbarkeit eines elektrischen Betriebsmittels über die gesamte Lieferkette hinweg können die Aufgaben der Marktüberwachung einfacher und wirksamer erfüllt werden. Ein effizientes System zur Rückverfolgung erleichtert den Marktüberwachungsbehörden das Auffinden von Wirtschaftsakteuren, die nicht konforme elektrische Betriebsmittel auf dem Markt bereitgestellt haben. Bei der Aufbewahrung der nach dieser Richtlinie erforderlichen Informationen zur Identifizierung von anderen Wirtschaftsakteuren sollten die Wirtschaftsakteure nicht verpflichtet werden, solche Informationen über andere Wirtschaftsakteure zu aktualisieren, von denen sie entweder ein elektrisches Betriebsmittel bezogen haben oder an die sie ein elektrisches Betriebsmittel abgegeben haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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