ErwGr. 16

DIR_2014_35 · zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt

Diese Richtlinie sollte sich auf die Nennung der Sicherheitsziele beschränken. Um die Bewertung der Konformität mit diesen Zielen zu erleichtern, ist vorzusehen, dass eine Vermutung der Konformität für die elektrischen Betriebsmittel gilt, die den harmonisierten Normen entsprechen, die nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung (6) zu dem Zweck angenommen wurden, ausführliche technische Spezifikationen für diese Ziele zu formulieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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