Art. 19 – Gebühren und Kosten

DIR_2014_36 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer

(1)Die Mitgliedstaaten können für die Bearbeitung der Anträge gemäß dieser Richtlinie Gebühren erheben. Diese Gebühren dürfen nicht unverhältnismäßig oder übermäßig hoch sein. Die Gebühren für Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sind in den einschlägigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands geregelt. Werden diese Gebühren von den Drittstaatsangehörigen entrichtet, so können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass sie Anspruch auf eine Erstattung durch den Arbeitgeber gemäß nationalem Recht haben.
(2)Die Mitgliedstaaten können von den Arbeitgebern von Saisonarbeitnehmern verlangen, dass diese a) für die Reisekosten der Saisonarbeitnehmer von ihrem Herkunftsort bis zu ihrem Arbeitsort in dem betreffenden Mitgliedstaat sowie für die Rückreisekosten aufkommen; b) für die Kosten der Krankenversicherung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b aufkommen. Werden die Kosten nach diesem Absatz von den Arbeitgebern übernommen, so dürfen sie nicht vom Saisonarbeitnehmer zurückgefordert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 19 DIR_2014_36 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 19 DIR_2014_36 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.