ErwGr. 24

DIR_2014_36 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer

Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Zulassung insbesondere dann abzulehnen, wenn der betreffende Drittstaatsangehörige der aus einer früheren Entscheidung über die Zulassung als Saisonarbeitnehmer erwachsenen Verpflichtung, bei Ablauf der Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats zu verlassen, nicht nachgekommen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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