ErwGr. 26

DIR_2014_36 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer

Ein einheitliches Verfahren, das zur Erteilung einer kombinierten Erlaubnis, die sowohl den Aufenthalt als auch die Beschäftigung umfasst, führt, sollte dazu beitragen, die derzeit in den Mitgliedstaaten geltenden Regeln zu vereinfachen. Hiervon wird das Recht der Mitgliedstaaten nicht berührt, entsprechend den Besonderheiten ihrer Verwaltungsorganisation und -praxis die zuständigen Behörden zu bestimmen und festzulegen, wie diese am einheitlichen Verfahren beteiligt sein sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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