ErwGr. 3

DIR_2014_41 · über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Mit dem Rahmenbeschluss 2003/577/JI des Rates (2) ist der Notwendigkeit einer sofortigen gegenseitigen Anerkennung von Anordnungen, mit denen die Vernichtung, Veränderung, Verbringung, Übertragung oder Veräußerung von Beweismitteln verhindert werden soll, Rechnung getragen worden. Da jenes Instrument jedoch auf die Phase der Sicherstellung beschränkt ist, ist der Sicherstellungsentscheidung gemäß den Vorschriften für die Rechtshilfe in Strafsachen ein getrenntes Ersuchen um Übergabe der Beweismittel an den Staat, der die Entscheidung erlassen hat, beizufügen. Dies führt zu einem zweistufigen Verfahren, das der Effizienz des Instruments abträglich ist. Außerdem bestehen neben dieser Regelung noch die traditionellen Instrumente der Zusammenarbeit, sodass die zuständigen Behörden die Regelung in der Praxis nur selten verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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