über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen
DIR_2014_41 · 89 Normen
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- Art. 1Die Europäische Ermittlungsanordnung und die Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Anwendungsbereich der EEA
- Art. 4Verfahren, für die die EEA erlassen werden kann
- Art. 5Inhalt und Form der EEA
- Art. 6Bedingungen für den Erlass und die Übermittlung einer EEA
- Art. 7Übermittlung der EEA
- Art. 8EEA in Bezug auf eine frühere EEA
- Art. 9Anerkennung und Vollstreckung
- Art. 10Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art
- Art. 11Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
- Art. 12Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung
- Art. 13Übermittlung der Beweismittel
- Art. 14Rechtsbehelfe
- Art. 15Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung
- Art. 16Informationspflicht
- Art. 17Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
- Art. 18Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
- Art. 19Vertraulichkeit
- Art. 20Schutz personenbezogener Daten
- Art. 21Kosten
- Art. 22Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke der Durchführung einer Ermittlungsmaßnahme
- Art. 23Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke der Durchführung einer Ermittlungsmaßnahme
- Art. 24Vernehmung per Videokonferenz oder sonstiger audiovisueller Übertragung
- Art. 25Vernehmung per Telefonkonferenz
- Art. 26Informationen über Bank- und sonstige Finanzkonten
- Art. 27Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte
- Art. 28Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum
- Art. 29Verdeckte Ermittlungen
- Art. 30Überwachung des Telekommunikationsverkehrs mit technischer Hilfe eines anderen Mitgliedstaats
- Art. 31Unterrichtung des Mitgliedstaats, in dem sich die Zielperson der Überwachung befindet und dessen technische Hilfe nicht erforderlich ist
- Art. 32Vorläufige Maßnahmen
- Art. 33Mitteilungen
- Art. 34Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten, Übereinkünften und Vereinbarungen
- Art. 35Übergangsbestimmungen
- Art. 36Umsetzung
- Art. 37Bericht über die Anwendung
- Art. 38Inkrafttreten
- Art. 39Adressaten
- Anhang AEUROPÄISCHE ERMITTLUNGSANORDNUNG (EEA)
- Anhang BEMPFANGSBESTÄTIGUNG FÜR DIE EUROPÄISCHE ERMITTLUNGSANORDNUNG (EEA)
- Anhang CUNTERRICHTUNG
- Anhang DKATEGORIEN VON STRAFTATEN GEMÄSS ARTIKEL 11
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