ErwGr. 27

DIR_2014_41 · über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Eine EEA kann erlassen werden, um Beweismittel über Konten gleich welcher Art zu erhalten, welche eine Person, gegen die ein Strafverfahren geführt wird, bei einer Bank oder einem Finanzinstitut außerhalb des Bankensektors hält. Diese Möglichkeit ist weit auszulegen, das heißt, sie gilt nicht nur für verdächtige oder beschuldigte Personen, sondern auch für alle anderen Personen, in Bezug auf die die zuständigen Behörden solche Informationen im Zuge von Strafverfahren für notwendig erachten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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