ErwGr. 26

DIR_2014_41 · über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Um die Verhältnismäßigkeit der Verwendung eines EuHb zu gewährleisten, sollte die Anordnungsbehörde prüfen, ob eine EEA ein wirksames und verhältnismäßiges Mittel zur weiteren Strafverfolgung wäre. Die Anordnungsbehörde sollte insbesondere prüfen, ob der Erlass einer EEA zum Zwecke der Vernehmung einer verdächtigen oder beschuldigten Person mittels Videokonferenz eine wirksame Alternative sein könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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