Art. 37 – Bericht über die Anwendung

DIR_2014_41 · über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Die Kommission legt spätestens fünf Jahre nach dem 21. Mai 2014 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vor, der sich auf qualitative und quantitative Angaben stützt, einschließlich insbesondere der Bewertung der Auswirkungen auf die Zusammenarbeit in Strafsachen und den Schutz von Personen sowie der Durchführung der Bestimmungen über die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung. Dem Bericht werden gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung dieser Richtlinie beigefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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