ErwGr. 28

DIR_2014_42 · über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union

Sicherstellungsmaßnahmen lassen die Möglichkeit unberührt, einen bestimmten Vermögensgegenstand für die Dauer des Verfahrens als Beweismittel zu betrachten, vorausgesetzt, dass er letztendlich zur tatsächlichen Vollstreckung der Einziehungsentscheidung zur Verfügung gestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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