ErwGr. 29

DIR_2014_42 · über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union

Im Rahmen von Strafverfahren kann die Sicherstellung von Vermögensgegenständen auch im Hinblick auf ihre etwaige spätere Rückgabe bzw. zu dem Zweck erfolgen, den Ersatz der durch eine Straftat verursachten Schaden zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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