ErwGr. 40

DIR_2014_42 · über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union

Diese Richtlinie sollte unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (9), der Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (10) und der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (11), die Verfahrensrechte im Strafverfahren betreffen, umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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