ErwGr. 7

DIR_2014_46 · zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge

Werden bei der Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung gefährliche Mängel festgestellt und wird die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr ausgesetzt, sollte diese Aussetzung gespeichert werden, bis das Fahrzeug eine erneute Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung bestanden hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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