ErwGr. 38

DIR_2014_49 · über Einlagensicherungssysteme

Die derzeitige Erstattungsfrist trägt nicht der Notwendigkeit Rechnung, das Vertrauen der Einleger zu wahren, und entspricht nicht deren Bedürfnissen. Die Erstattungsfrist sollte deshalb auf sieben Arbeitstage verkürzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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