ErwGr. 3

DIR_2014_50 · über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen

Das Europäische Parlament und der Rat verfügen über einen großen Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 46 AEUV. Das Koordinierungssystem gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates (3) und der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) und insbesondere die Bestimmungen zur Zusammenrechnung der Versicherungszeiten gelten nicht für die Zusatzrentensysteme, ausgenommen die Systeme, die in diesen Verordnungen als Rechtsvorschriften definiert werden oder die auf der Grundlage dieser Verordnungen Gegenstand einer entsprechenden Erklärung eines Mitgliedstaats sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 3 DIR_2014_50 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 3 DIR_2014_50 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.