ErwGr. 36

DIR_2014_52 · zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

Um zu einer effizienteren Entscheidungsfindung beizutragen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die verschiedenen Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten innerhalb einer je nach Art, Komplexität, Standort und Größe des Projekts angemessenen Zeit durchgeführt werden. Dieser Zeitrahmen sollte in keinem Fall zu Abstrichen bei den hohen Standards für den Umweltschutz, insbesondere denjenigen aufgrund von Umweltgesetzgebung der Union außerhalb dieser Richtlinie, noch bei der wirksamen Beteiligung der Öffentlichkeit und dem Zugang zu den Gerichten führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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