ErwGr. 3

DIR_2014_53 · über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

In dem Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) werden allgemeine Grundsätze und Musterbestimmungen festgelegt, die auf sämtliche sektorbezogenen Rechtsvorschriften anzuwenden sind, um eine einheitliche Grundlage für die Überarbeitung oder Neufassung dieser Rechtsvorschriften zu bieten. Die Richtlinie 1999/5/EG sollte daher an diesen Beschluss angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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