ErwGr. 6

DIR_2014_53 · über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

Wenn Geräte zum Zweck der Kommunikation oder der Ortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlen oder empfangen, dann liegt eine systematische Nutzung von Funkfrequenzen vor. Damit die Funkfrequenzen effizient genutzt werden und keine funktechnischen Störungen verursacht werden, sollten sämtliche derartigen Geräte von dieser Richtlinie erfasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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