Art. 1 – Anwendungsbereich

DIR_2014_55 · über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Diese Richtlinie gilt für elektronische Rechnungen, die nach Erfüllung von in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG, der Richtlinie 2014/23/EU, der Richtlinie 2014/24/EU oder der Richtlinie 2014/25/EU fallenden Aufträgen ausgestellt wurden.
Diese Richtlinie gilt nicht für elektronische Rechnungen, die nach Erfüllung von in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG fallenden Aufträgen ausgestellt wurden, wenn die Auftragsvergabe und die Ausführung des Auftrags für geheim erklärt werden oder nach den in einem Mitgliedstaat geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und sofern der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die betreffenden wesentlichen Interessen nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 DIR_2014_55 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 DIR_2014_55 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.