ErwGr. 24

DIR_2014_55 · über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

In der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung sollten die semantischen Datenelemente definiert werden, die sich insbesondere auf komplementäre Daten über Käufer und Verkäufer, Prozesskennungen, Rechnungsattribute, detaillierte Informationen zu den einzelnen Rechnungsposten, Lieferinformationen sowie Zahlungsbedingungen beziehen. Jede elektronische Rechnung sollte die Kernelemente einer elektronischen Rechnung enthalten. Dies sollte eine übersichtliche und einheitliche elektronische Rechnungsstellung gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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