ErwGr. 28

DIR_2014_55 · über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Vor der Einführung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung in den Mitgliedstaaten sollte ihre praktische Anwendung ausreichend getestet werden. Diese Prüfung sollte im Zuge der Erarbeitung der Norm vorgenommen werden. Dabei sollten die Endnutzer eingebunden und insbesondere die praktische Anwendbarkeit und Benutzerfreundlichkeit geprüft werden; zudem sollte gezeigt werden, dass die Norm kosteneffizient und ohne unverhältnismäßig großen Aufwand umgesetzt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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