ErwGr. 31

DIR_2014_55 · über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Die europäischen Normungsorganisationen überprüfen und aktualisieren Normen regelmäßig, um den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Da die Entwicklung im IKT-Sektor mit großer Geschwindigkeit voranschreitet, sollte die Kommission die zuständige europäische Normungsorganisation auch beauftragen können, die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung zu überarbeiten und zu aktualisieren, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und fortwährende Interoperabilität zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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