ErwGr. 41

DIR_2014_55 · über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Die Mitgliedstaaten sollten bei der Umsetzung dieser Richtlinie den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie kleinerer öffentlicher Auftraggeber und Auftraggeber Rechnung tragen und allen öffentlichen Auftraggebern, Auftraggebern und Zulieferern die für die Nutzung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung erforderliche Unterstützung bieten. Außerdem sollten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen Schulungsmaßnahmen vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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