DIR_2014_55 · über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
Mit der Interoperabilität soll gewährleistet werden, dass Informationen in den verschiedenen Systemen der Unternehmen, unabhängig von der dort verwendeten Technologie, Anwendung oder Plattform, in kohärenter Weise dargestellt und verarbeitet werden können. Eine vollständige Interoperabilität umfasst die Fähigkeit, auf drei verschiedenen Ebenen zu interoperieren: im Hinblick auf den Inhalt der Rechnung (Semantik), das verwendete Format oder die verwendete Sprache (Syntax) und die Methode der Übermittlung. Semantische Interoperabilität bedeutet, dass die elektronische Rechnung eine bestimmte Menge vorgeschriebener Informationen enthält und dass die genaue Bedeutung der ausgetauschten Informationen unabhängig von der Art und Weise, in der sie physisch dargestellt oder übermittelt werden, erhalten bleibt und in eindeutiger Weise verstanden wird. Syntaktische Interoperabilität bedeutet, dass die Datenelemente einer elektronischen Rechnung in einem Format dargestellt sind, das unmittelbar zwischen dem Absender und dem Empfänger ausgetauscht und automatisch verarbeitet werden kann. Syntaktische Interoperabilität kann entweder durch die Verwendung einer gemeinsamen Syntax oder durch ein System der Zuordnung zwischen verschiedenen Syntaxen sichergestellt werden.
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