ErwGr. 30

DIR_2014_61 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation

Um potenziellen Käufern und Mietern dabei zu helfen, Gebäude zu identifizieren, die mit hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen ausgestattet sind und die daher ein erhebliches Kosteneinsparungspotenzial bieten, und um die Hochgeschwindigkeitsfähigkeit von Gebäuden zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten ein freiwilliges Breitbandzeichen für Gebäude entwickeln können, die mit solchen Infrastrukturen und einem Zugangspunkt gemäß dieser Richtlinie ausgestattet sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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