ErwGr. 25

DIR_2014_62 · zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Es ist notwendig, dass für die in dieser Richtlinie genannten Straftaten vergleichbare Daten erhoben werden. Um ein umfassenderes Bild des Problems der Geldfälschung auf Unionsebene zu erlangen und somit zur Ausarbeitung einer wirksameren Reaktion beizutragen, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission einschlägige statistische Angaben zu der Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit falschen Banknoten und Münzen und der Zahl der verfolgten und verurteilten Personen übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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