Art. 25 – Berichte

DIR_2014_66 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre, erstmals bis zum 29. November 2019 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten vor und schlägt eventuell notwendige Änderungen vor. In diesem Bericht wird der Schwerpunkt insbesondere auf die Beurteilung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Regelung für die Mobilität innerhalb der Union und auf eine mögliche missbräuchliche Anwendung dieser Regelung sowie ihre Interaktion mit dem Schengen-Besitzstand gelegt. Die Kommission beurteilt vor allem die praktische Anwendung der Artikel 20, 21, 22, 23 und 26.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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