ErwGr. 18

DIR_2014_66 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers

Um den befristeten Charakter des unternehmensinternen Transfers zu gewährleisten und Missbrauch vorzubeugen, sollten die Mitgliedstaaten verlangen können, dass zwischen dem Ende der Höchstdauer eines Transfers und einem erneuten Antrag in Bezug auf denselben Drittstaatsangehörigen für die Zwecke dieser Richtlinie in demselben Mitgliedstaat eine bestimmte Frist verstreichen muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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