ErwGr. 20

DIR_2014_66 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers

Drittstaatsangehörige, die eine Zulassung als Trainee beantragen, sollten den Nachweis für einen Hochschulabschluss erbringen. Sie sollten außerdem, sofern dies verlangt wird, einen Traineevertrag vorlegen, der eine Beschreibung des Traineeprogramms umfasst sowie Angaben zu dessen Dauer und zu den Bedingungen, unter denen die Trainees im Rahmen des Programms ausgebildet werden, enthält. Auf diese Weise soll nachgewiesen werden, dass sie eine echte Ausbildung erhalten und nicht als normale Mitarbeiter eingesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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