ErwGr. 11

DIR_2014_87 · zur Änderung der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Um zu gewährleisten, dass sämtliche Mitarbeiter, die Verantwortung im Bereich der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der anlageninternen Notfallvorsorge und -reaktion tragen, die richtigen Fähigkeiten erwerben und ein angemessenes Kompetenzniveau erreichen und aufrechterhalten, sollten alle Parteien sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter einen kontinuierlichen Lernprozess durchlaufen. Erreicht werden kann dies durch die Erstellung von Schulungsprogrammen und Schulungsplänen, Verfahren für eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Schulungsprogramme sowie die Einsetzung angemessener Haushaltsmittel für diese Schulungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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