ErwGr. 4

DIR_2014_89 · zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung

Die maritime Raumplanung unterstützt und erleichtert die Umsetzung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (im Folgenden „Strategie Europa 2020“), die vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juni 2010 gebilligt wurde und darauf abzielt, ein hohes Maß an Beschäftigung, Produktivität und sozialem Zusammenhalt zu erreichen, was auch die Förderung einer wettbewerbsorientierteren, ressourcenschonenderen und ökologischeren Wirtschaft umfasst. Küsten- und Meeresbereiche bergen erhebliches Potenzial für nachhaltiges Wachstum und sind von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der Strategie Europa 2020.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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