ErwGr. 6

DIR_2014_89 · zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) wurde die Umsetzung von maritimer Raumplanung und integriertem Küstenzonenmanagement unterstützt und erleichtert. Durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, zu denen der Europäische Meeres- und Fischereifonds (6) zählt, bieten sich Möglichkeiten, die Umsetzung dieser Richtlinie im Zeitraum 2014-2020 zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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