Art. 40 – Aufhebung

DIR_2014_90 · über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates

(1)Die Richtlinie 96/98/EG wird mit Wirkung vom 18. September 2016 aufgehoben.
(2)Die Anforderungen und Prüfnormen für Schiffsausrüstung, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften, die die Mitgliedstaaten erlassen haben, um der Richtlinie 96/98/EG nachzukommen, am 18. September 2016 gelten, finden bis zum Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte nach Artikel 35 Absatz 2 weiterhin Anwendung.
(3)Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 40 DIR_2014_90 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 40 DIR_2014_90 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.