ErwGr. 30

DIR_2014_91 · zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

Am 12. Juli 2010 schlug die Kommission Änderungen der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (12) vor, damit im Falle, dass eine Verwahrstelle ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, ein hohes Maß an Schutz für OGAW-Anleger gewährleistet ist. Dieser Vorschlag wird durch eine Klärung der Pflichten und des Haftungsumfangs der Verwahrstelle und des Dritten, an welchen die Verwahraufgaben übertragen wurden, in dieser Richtlinie ergänzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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