ErwGr. 24

DIR_2014_92 · über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Bei Zahlungsdienstleistern ist es gängige Praxis, ein Zahlungskonto im Paket mit anderen Produkten oder Diensten, die keine mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste sind, wie Versicherungsprodukte oder Finanzberatung, anzubieten. Dies bietet Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit, ihr Angebot zu diversifizieren und miteinander in Wettbewerb zu treten, und kann letztlich für die Verbraucher von Nutzen sein. Die Studie der Kommission von 2009 zu Kopplungsgeschäften im Finanzsektor — ebenso wie die einschlägigen Konsultationen und Verbraucherbeschwerden — zeigen jedoch, dass Zahlungsdienstleister unter Umständen Zahlungskonten in Kombination mit Produkten anbieten, die von den Verbrauchern nicht gewünscht werden und für Zahlungskonten nicht unbedingt von Belang sind, wie etwa Hausratversicherungen. Darüber hinaus beeinträchtigen solche Praktiken Transparenz und Vergleichbarkeit der Preise, beschränken die Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher und können sich negativ auf deren Mobilität auswirken. Daher sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Verbraucher, wenn Zahlungsdienstleister Zahlungskonten im Paket anbieten, Informationen darüber erhalten, ob das Zahlungskonto separat erworben werden kann, und wenn ja, ihnen gesonderte Informationen über die Kosten und Entgelte bereitgestellt werden, die für die jeweiligen anderen im Paket enthaltenen Produkte oder Dienste, die separat erworben werden können, anfallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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