ErwGr. 54

DIR_2014_92 · über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Eine Überprüfung dieser Richtlinie sollte fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten durchgeführt werden, um Marktentwicklungen, wie der Entstehung neuer Arten von Zahlungskonten und Zahlungsdiensten, sowie den Entwicklungen in anderen Bereichen des Unionsrechts und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen. Der auf der Überprüfung basierende Bericht sollte eine Liste der von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf diese Richtlinie umfassen. Ferner sollte er eine Bewertung der in den Mitgliedstaaten verlangten durchschnittlichen Entgelte für Zahlungskonten im Sinne dieser Richtlinie, eine Bewertung der Frage, ob die ergriffenen Maßnahmen bei den Verbrauchern zu einem besseren Verständnis der Entgeltregelungen für Zahlungskonten beigetragen, die Vergleichbarkeit von Zahlungskonten verbessert und den Zahlungskontowechsel erleichtert haben, sowie eine Bewertung der Anzahl der Kontoinhaber, die seit der Umsetzung dieser Richtlinie einen Zahlungskontowechsel vollzogen haben, umfassen.
Außerdem sollte darin Folgendes bewertet werden: wie viele Dienstleister Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten und wie viele solcher Konten eröffnet wurden, unter anderem von Verbrauchern, die zuvor kein Bankkonto besaßen, Beispiele für bewährte Verfahren, mit denen die Mitgliedstaaten erreichen, dass weniger Verbraucher vom Zugang zu Zahlungsdiensten ausgeschlossen werden, sowie das verlangte durchschnittliche Jahresentgelt für Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. Ferner sollte im Rahmen dieses Berichts Folgendes bewertet werden: die Kosten und der Nutzen der Verwirklichung einer vollständigen, unionsweiten Übertragbarkeit von Zahlungskontonummern, die Durchführbarkeit eines Rahmens, mit dem die automatische Umleitung von Zahlungen von einem Zahlungskonto auf ein anderes Zahlungskonto in demselben Mitgliedstaat sichergestellt wird und parallel dazu automatische Benachrichtigungen an Zahlungsempfänger oder Zahler erfolgen, wenn ihre Überweisungen umgeleitet werden, und die Durchführbarkeit der Ausweitung der Kontowechsel-Services auf Fälle, in denen der empfangende und der übertragende Zahlungsdienstleister in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind. Außerdem sollten in dem Bericht die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen und die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen im Hinblick darauf, die finanzielle Teilhabe zu erhöhen und schutzbedürftigen Mitgliedern der Gesellschaft in Bezug auf eine Überschuldung Unterstützung zu leisten, bewertet werden. Auch sollte darin bewertet werden, ob die Bestimmungen zu den Informationen, die Zahlungsdienstleister bereitzustellen haben, wenn sie Produktpakete anbieten, ausreichend sind oder ob es zusätzlicher Maßnahmen bedarf. Schließlich sollten in dem Bericht die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen in Bezug auf Vergleichswebsites und die Notwendigkeit der Akkreditierung von Vergleichswebsites bewertet werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat diesen Bericht, gegebenenfalls durch Gesetzgebungsvorschläge ergänzt, unterbreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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