DIR_2015_1513 · zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Unterschiede bei den auf indirekte Landnutzungsänderungen zurückgehenden geschätzten Emissionen ergeben sich aus unterschiedlichem Datenmaterial und unterschiedlichen Grundannahmen in Bezug auf landwirtschaftliche Entwicklungen wie Trends bei Erträgen und Produktivität in der Landwirtschaft, der Allokation von Nebenprodukten sowie der gesamten ermittelten Landnutzungsänderungs- bzw. Entwaldungsrate, auf die die Biokraftstofferzeuger keinen Einfluss haben. Während die meisten Rohstoffe für Biokraftstoffe in der Union erzeugt werden, wird davon ausgegangen, dass die meisten der geschätzten Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen ihren Ursprung außerhalb der Union in Gebieten haben, wo die zusätzliche Erzeugung wahrscheinlich zu den niedrigsten Kosten erfolgen kann. Insbesondere haben Annahmen in Bezug auf die Umwandlung tropischer Wälder und die Trockenlegung von Torfgebieten außerhalb der Union erheblichen Einfluss auf die geschätzten Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biodiesel aus Ölpflanzen; daher ist es äußerst wichtig, sicherzustellen, dass diese Daten und Annahmen im Einklang mit den neuesten verfügbaren Informationen über die Umwandlung von Flächen und die Entwaldung überprüft werden, wobei auch alle Fortschritte zu berücksichtigen sind, die in diesen Bereichen durch laufende internationale Programme erzielt werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat daher einen Bericht vorlegen, in dem sie anhand der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse prüft, ob die durch diese Richtlinie eingeführten Maßnahmen im Hinblick auf die Begrenzung der mit der Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen verbundenen Treibhausgasemissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen wirksam sind und in dem sie die Möglichkeiten für die Aufnahme von Faktoren für die angepassten geschätzten Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen in die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien prüft.
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