ErwGr. 13

DIR_2015_1513 · zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Zur Gewährleistung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der biobasierten Industriesektoren und in Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2012 mit dem Titel „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ sowie mit der Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“, mit denen europaweit integrierte und diversifizierte Bioraffinerien gefördert werden, sollten verbesserte Anreize im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG dergestalt festgelegt werden, dass der Einsatz von Biomasse-Rohstoffen, die für andere Verwendungszwecke als für die Herstellung von Biokraftstoffen keinen hohen wirtschaftlichen Wert haben, bevorzugt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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