ErwGr. 7

DIR_2015_1513 · zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Im Verkehrssektor werden zur Minderung der durch ihn bedingten Treibhausgasemissionen voraussichtlich flüssige erneuerbare Kraftstoffe benötigt. Fortschrittliche Biokraftstoffe, etwa aus Abfällen oder Algen, ermöglichen hohe Treibhausgasemissionseinsparungen, weisen ein niedriges Risiko indirekter Landnutzungsänderungen auf und konkurrieren nicht direkt um landwirtschaftliche Flächen für die Nahrungsmittel- und Futtermittelproduktion. Die Erforschung, Entwicklung und Produktion solcher fortschrittlicher Biokraftstoffe sollte daher gefördert werden, da diese derzeit nicht in großen Mengen kommerziell erhältlich sind, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass sie mit etablierten Biokraftstofftechnologien auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen um öffentliche Subventionen konkurrieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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