Art. 7 – Berichterstattung durch die Kommission

DIR_2015_1794 · zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG und 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 98/59/EG und 2001/23/EG des Rates in Bezug auf Seeleute

Nach Anhörung der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner auf Unionsebene legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 10. Oktober 2019 einen Bericht über die Umsetzung und Anwendung der Artikel 4 und 5 vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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