ErwGr. 5

DIR_2015_2116 · zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Festlegung spezifischer Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, in Bezug auf Benzisothiazolinon

Die Untergruppe „Chemikalien“ stützte sich bei ihren Beratungen über BIT auf die relevante Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS), der zufolge die Eigenschaft von BIT als Kontaktallergen hinlänglich belegt ist (6). BIT wird dort zwar lediglich als mittelgradiges Allergen mit geringerer Wirkstärke als andere auf dem Markt befindliche kosmetische Konservierungsmittel eingestuft (7), Isothiazolinone gelten der Stellungnahme zufolge jedoch als bedeutende Kontaktallergene für die Verbraucher in Europa (8). In Kosmetika ist der Verwendung von BIT nicht zulässig (9).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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